Flugprobleme: Das können Gäste direkt am Flughafen tun

Nichts ist schöner, als endlich die langersehnte Urlaubsreise anzutreten. Doch die Vorfreude geht manchmal am Flughafen verloren, wenn sich Flugprobleme einstellen. Diese können von Flugverspätungen über Annullierungen bis hin zu Gepäckverlust reichen. Damit die wohlverdiente Auszeit nicht von Stress geprägt wird, sollten Passagiere genau wissen, was zu tun ist. Fluggäste haben durchaus Rechte, die sie im Ernstfall in Anspruch nehmen können. 

Inhaltsangabe: Alle Themen auf einen Blick

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Auswärtiges Amt: Falls Sie von außerhalb in diese Region anreisen möchten, finden Sie weitere Informationen und Antworten auf wichtige Fragen beim auswärtigen Amt.

Was ist zu tun, wenn sich Flugprobleme bei der Ankunft am Airport ergeben?

Zunächst ist es empfehlenswert, Ruhe zu bewahren und die wichtigsten Informationen zusammenzutragen. In den meisten Fällen helfen die Infopunkte der Airlines an den Gates weiter. Diese informieren die Gäste über Störungen, Gründe für Verspätungen oder Annullierungen sowie eventuelle Umbuchungen. Diese Daten sind essentiell, um den nächsten Flug zu planen oder bei Flugverspätung eine Entschädigung verlangen zu können. Ebenso haben Passagiere Anspruch auf Betreuung und Versorgung, wenn sich ein Flug stark verspätet oder ausfällt. Die meisten Kunden wissen nicht, dass sie diese Leistungen nicht erstatten müssen. Die Airline kommt für die Kosten auf, die übrigens Pflichtleistungen darstellen. Deshalb sollten Gäste bei Verspätungen von Flügen, die länger als einen halben Tag dauern, aktiv nach Gutscheinen für Versorgungspakete und Übernachtungsmöglichkeiten fragen.

Hinweis: Wurde der Flug hingegen im Rahmen einer Pauschalreise gebucht, ist auch der Reiseveranstalter zu informieren. Dieser kann helfen, eine kostenlose Umbuchung der Reise vorzunehmen, Ersatzbeförderungen anbieten oder eine Preisminderung für die verlorene Urlaubszeit in Aussicht stellen. Sogar Schadensersatz ist möglich, wenn der Veranstalter die Reise schlecht organisiert hat und zu kurze Umsteigezeiten vorgesehen hat.

Das Wichtigste zum Thema Flugprobleme:

  • Wurde der Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht, ist auch der Reiseveranstalter zu informieren.
  • Dieser kann helfen, eine kostenlose Umbuchung der Reise vorzunehmen, Ersatzbeförderungen anbieten oder eine Preisminderung für die verlorene Urlaubszeit in Aussicht stellen.
  • Sogar Schadensersatz ist möglich, wenn der Veranstalter die Reise schlecht organisiert hat und zu kurze Umsteigezeiten vorgesehen hat.
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Wann bekomme ich eine Entschädigung?

Wenn sich der Flug um einige Stunden verspätet, ist das für viele Gäste ärgerlich. Tatsächlich müssen Passagiere jedoch nicht jeden Vorschlag der Fluggesellschaft hinnehmen. Sie dürfen selbst entscheiden, ob sie eine alternative Beförderung zum Reiseziel, eine Erstattung des Ticketpreises oder einen anderen Flug wählen möchten. Sogar Umbuchungen zu Partner-Airlines sind denkbar. Gäste sollten am Serviceschalter die unterschiedlichen Optionen genau hinterfragen und überlegen, welche Lösung am sinnvollsten erscheint. 

Zusätzlich haben Fluggäste Recht auf Entschädigungen, die sich im Rahmen von 250 bis 600 Euro bewegen können. Die Höhe der Entschädigung hängt dabei von der eigentlichen Flugdauer ab. Dauert die Flugverspätung länger als drei Stunden oder kommt es zu einer Annullierung ohne rechtzeitige Ankündigung, dürfen Gäste direkt eine Entschädigung verlangen. Das ist vor allem dann durchzusetzen, wenn Anschlussflüge verpasst werden und der gesamte Urlaub beeinträchtigt wird.

Hinweis: Entschädigungen lassen sich nicht durchsetzen, wenn die Umstände der Flugverspätung oder des Flugausfalls höherer Gewalt unterliegen. Darunter fallen beispielsweise extreme Wetterlagen wie starker Schneefall, Gewitter oder anderes Unwetter.

Wie gehe ich bei Problemen mit Gepäck vor?

Wenn das Urlaubsgepäck plötzlich verschwindet, ist das besonders ärgerlich. Betroffene wenden sich in diesem Fall direkt an Mitarbeiter am Lost-and-Found-Schalter. Dort geben Gäste ihre PIR-Nummer (Property Irregularity Report Number) an. Ohne diese Nummer kann leider kein Anspruch auf Gepäcksverlust gestellt werden. 

Wer sich zunächst auf den Heimweg machen möchte, sollte beachten, dass Gepäckschäden innerhalb von sieben Tagen bei der entsprechenden Airline zu melden sind. Die Meldefrist bei Gepäckverlust liegt hingegen bei 21 Tagen. Damit die Fluggesellschaft den Inhalt ersetzen kann, sollten Gäste zudem alle notwendigen Kaufbelege einreichen. Sollte die Airline keine Unterstützung bieten, helfen Schlichtungsstellen, die nationale Luftfahrtbehörde oder Verbraucherzentralen weiter. Oft reicht bereits ein offizielles Schreiben aus, um die Airline zum Ersatz zu bewegen.

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Tipps: Probleme am Flughafen

Wenn das Urlaubsgepäck plötzlich verschwindet, ist das besonders ärgerlich. Betroffene wenden sich in diesem Fall direkt an Mitarbeiter am Lost-and-Found-Schalter. Dort geben Gäste ihre PIR-Nummer (Property Irregularity Report Number) an. Ohne diese Nummer kann leider kein Anspruch auf Gepäcksverlust gestellt werden. Wer sich zunächst auf den Heimweg machen möchte, sollte beachten, dass Gepäckschäden innerhalb von sieben Tagen bei der entsprechenden Airline zu melden sind. Die Meldefrist bei Gepäckverlust liegt hingegen bei 21 Tagen. Damit die Fluggesellschaft den Inhalt ersetzen kann, sollten Gäste zudem alle notwendigen Kaufbelege einreichen. Sollte die Airline keine Unterstützung bieten, helfen Schlichtungsstellen, die nationale Luftfahrtbehörde oder Verbraucherzentralen weiter. Oft reicht bereits ein offizielles Schreiben aus, um die Airline zum Ersatz zu bewegen. Alternativ können Sie sich auch von spezialisierten Fluggastrecht-Anbieter helfen lassen.
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Hinweis: Dieser Beitrag wird regelmäßig von Mitgliedern der Reise-Stories Redaktion wie Heiner Sieger, Gerhard Fuhrmann und Jupp Suttner auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Falls Sie Anmerkungen zu diesem Beitrag haben, kontaktieren Sie bitte direkt hier die Redaktion.

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